Motorradklassen
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / Dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge
- Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, Elektromotor max. 4 kW
Nennleistung, Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
- Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h,
Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm,
Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung, bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne
Batterie).
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Führerscheinklasse A1
Leichtkrafträder /Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht
max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW
Motorleistung.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Führerscheinklasse A2
Mittelschwere Krafträder
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für ?Altbesitzer? mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Führerscheinklasse A
Schwere Krafträder /Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kraftrad über 45 km/h bbH, über 35 kW Motorleistung,Leistungsgewicht von
mehr als 0,2 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge, Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als
50 ccm.
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Mindestalter Krafträder: 24 (Direkteinstieg),
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
< Kontakt
|