Zugmaschinen


Führerscheinklasse L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Ahnänger, dann dürfen sie
aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit
Anhänger.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Nur Theorie
Prüfung: Nur Theorieprüfung
Führerscheinklasse T
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit
einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke genutzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter: 16 für bbH bis 40 km/h 18 für bbH über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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